Ab 2025: Fördergelder der Stadt Zürich für Wärmepumpen in Fernwärmegebieten

von Marvin Trottmann am 26. November 2024

Zusätzlich zum Kanton fördert auch die Stadt Zürich den Heizungsersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung durch ein erneuerbares System. Bisher wurden Wärmepumpen aber nur dann gefördert, wenn keine Möglichkeit für einen Fernwärmeanschluss bestand. Neu werden Wärmepumpen auch in Fernwärmegebieten gefördert. Zudem verlängert die Stadt das Unterstützungsprogramm zur Restwertentschädigung beim vorzeitigen Ersatz von fossilen Heizungen.

Ab 2025 auch Förderung von Wärmepumpen in Fernwärmegebieten
Bisher setzte die Stadt Zürich voll auf Fernwärme und förderte den Heizungsersatz durch Wärmepumpen nur in Gebieten ohne bestehendes Fernwärmenetz. Bestand hingegen die Möglichkeit, eine Liegenschaft an ein Fernwärmenetz der Stadt anzuschliessen, wurden keine Fördergelder gesprochen. Somit wurden Eigentümerschaften, welche unabhängige Lösungen in Gebieten mit Fernwärme bevorzugten, benachteiligt.

Neu fördert die Stadt deshalb auch den Ersatz von Gas-, Öl-, und Elektroheizungen durch Wärmepumpen in Gebieten mit Fernwärmeanschluss. Bereits ab Januar 2025 wird das Wärmpumpen-Förderprogramm dementsprechend angepasst. Die Beiträge sind dabei dieselben wie in Gebieten ohne Fernwärmeanschluss. Sie sind abhängig von der Grösse der Anlage und können auf dem Fördergeldrechner der Stadt berechnet werden.
Mit der erweiterten Förderung soll die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme beschleunigt und die Fernwärmenetze der Stadt entlastet und finanziell möglichst nachhaltig betrieben werden.

Restwertentschädigung für vorzeitiger Heizungsersatz weiterhin gesichert
Auch konnte das Restwertentschädigungsprogramm für den vorzeitigen Ersatz fossiler Heizungen erneuert werden. Das Programm, das 2022 gestartet wurde, lief im November 2024 aus. Auf Beschluss des Gemeinderats der Stadt Zürich wurde präventiv ein Nachfolgeprogramm gutgeheissen. 
Somit bezahlt die Stadt weiterhin eine Restwertentschädigung, wenn fossile Heizungen (Gas, Öl) vorzeitig durch ein erneuerbares Heizsystem oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden. Diese kann beantragt werden, wenn die alte Heizung weniger als 15 Jahre alt ist und wird zusätzlich zu den Fördergeldern bezahlt. Die Entschädigung ist abhängig von der Grösse und dem Alter der Anlage, wobei von einer linearen Abschreibung über 15 Jahre ausgegangen wird. Das Programm löst das alte Restwertentschädigungsprogramm ab und sollte demnächst auf der Website und im Fördergeldrechner der Stadt ersichtlich sein.

Lohnt sich jetzt ein Heizungsersatz?
Wie bei Förderprogrammen üblich, gelten die Förderprogramme für Wärmepumpen und Restwertentschädigungen, solange das gesprochene Geld ausreicht. Ob die Programme nur noch die nächsten Jahre laufen oder danach weiter verlängert werden, kann nie genau vorhergesagt werden. Für viele Eigentümerschaften wird sich die Frage stellen, ob sich ein Heizungsersatz nun lohnt und ob ein Fernwärmeanschluss oder eine unabhängige Lösung sinnvoller ist. Als Entscheidungshilfe subventioniert die Stadt Zürich schon länger sogenannte Energie-Coachings. Dabei werden die Vor- und Nachteile der verschieden Heizsysteme aufgezeigt, die Investitions- und Betriebskosten abgeschätzt und der Heizbedarf analysiert. Somit kann eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden.

Heizungssanierung angehen
Überlegen auch Sie sich, wann der beste Zeitpunkt für Ihren Heizungsersatz ist? Gerne beraten wir sie im Rahmen eines Energie-Coachings oder erstellen direkt ein Ausführungskonzept für Sie. Wir haben bereits viele Projekte in der Stadt Zürich ausgeführt und wissen, worauf es zu Achten gilt. Kontaktieren Sie uns gerne völlig unverbindlich telefonisch unter +41 44 244 46 46 oder per E-Mail an info@omneo.ch. Wir freuen uns darauf, Sie bei ihrem Projekt zu unterstützen!

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