Abschied von Elektroheizungen und zentralen Elektroboilern – Kanton und Stadt Zürich
Strom zu wertvoll für ineffiziente Elektroheizungen
Noch rund drei Prozent der Haushalte in der Schweiz heizen mit Elektroheizungen (Bundesamt für Statistik, 2025). Diese Art der Wärmeerzeugung ist im Vergleich zu modernen Alternativen wie Wärmepumpen nicht nur weniger effizient, sondern auch teurer und energieintensiver. Mit derselben Energiemenge erzeugen Wärmepumpen drei- bis viermal so viel Wärme wie Elektroheizungen. Ein Umstieg spart Energiekosten und trägt aktiv zur Erreichung der Klimaziele bei.
Verbot Elektroheizungen bis 2030
Bis 2030 müssen bestehende Elektroheizungen im Kanton Zürich durch effizientere Heizsysteme ersetzt werden. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen dürfen weder neu installiert noch als Ersatz für bestehende Anlagen oder als Zusatzheizung genutzt werden (§ 10b EnerG). Dazu zählen sowohl zentrale Elektro-Wassererwärmer als auch zentrale und dezentrale Elektroheizungen wie Infrarotheizungen, Speicheröfen oder elektrische Fussbodenheizungen. Wärmepumpen sind keine Elektroheizungen (Ausnahmen siehe unten).
Möchten Sie wissen, ob Ihre Liegenschaft auch vom Verbot betroffen ist, welches mögliche wirtschaftliche Alternativen sind und mit wie viel Fördergeldern zu rechnen ist? Gerne stehen wir für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Fördermöglichkeiten nutzen
Fördergelder vom Kanton Zürich
Zusätzlich zum Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch eine nachhaltige Alternative fördert der Kanton Zürich auch die Installation eines geeigneten Wärmeverteilsystems (Radiatoren, Fussbodenheizung).
Zusätzliche Fördergelder von der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich ergänzt die Beiträge des Kantons mit zusätzlichen Mitteln. Ziel ist es, die Energiewende in der Stadt möglichst schnell voranzutreiben.
Ausnahmen zur Sanierungspflicht
Spezialfälle
Bestimmte elektrische Widerstandsheizungen müssen nicht ersetzt werden. Dazu gehören etwa Notheizungen, die Wärmepumpen oder Holzheizungen unterstützen, sowie dezentrale Heizungen in Badezimmern, WC-Anlagen oder an einzelnen Arbeitsplätzen.
Eigener Strom dank PV-Anlage
Auch Gebäude mit ausreichend eigener Photovoltaikproduktion sind ausgenommen, ebenso abgelegene oder schwer zugängliche Bauten, bei denen der Einbau eines anderen Heizsystems technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar wäre.
Dezentrale Elektroboiler
Auch Elektroboiler sind nicht in allen Fällen betroffen: Dezentrale Wassererwärmer in beheizten Räumen (Erdgeschoss) oder in kleinen Wohneinheiten müssen in der Regel nicht ersetzt werden, während zentrale Boiler in Kellern in der Nähe der Heizung ausgetauscht werden müssen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich. Gerne klären wir für Sie ab, ob eine Ausnahmeregelung auf Ihren Fall anwendbar ist.
Sie benötigen Unterstützung?
Haben Sie noch eine Elektroheizung oder einen Elektroboiler zu Hause und wollen Geld sparen und Energie effizienter nutzen?
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende und wirtschaftliche Alternative zu finden. Zum Beispiel im Rahmen eines Energie-Coachings der Stadt Zürich (finanziell von der Stadt stark subventionierte Beratung) oder mit einer Impulsberatung. Vor Ort erfassen wir die Situation, analysieren mögliche Heizsysteme und zeigen die Kosten speziell für Ihr Gebäude auf.
Jetzt von Beratung profitieren
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Auf Wunsch übernehmen wir die Anmeldung zum Energie-Coaching oder zur Impulsberatung und begleiten Sie Schritt für Schritt von der Wahl Ihres neuen Heizungssystems bis hin zur Umsetzung und Inbetriebnahme als schlüsselfertiges Komplettpaket.
Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr für Sie da.