Neues Förderprogramm für erneuerbare Heizungen im Kanton Zürich

von Martina Huber am 02. September 2020

Immer mehr Gebäudeeigentümer stehen vor der Frage: Soll die alte Öl- oder Gasheizung 1:1 ersetzt werden, oder ist es interessanter, auf eine ökologischere Variante umzusteigen? Dabei wirken die hohen Investitionskosten der erneuerbaren Alternativen oft abschreckend, auch wenn der Umstieg aufgrund der tiefen Betriebskosten nicht nur ökologisch Vorteile bringt, sondern sich auch finanziell lohnt. Um den Wechsel auf eine nachhaltige Energieversorgung noch attraktiver zu gestalten, lancierte der Kanton Zürich dieses Jahr ein neues Förderprogramm.

Fördergelder als Instrument der kantonalen Klimapolitik

Der Entscheid des Kantons, CO2-arme Heizungslösungen  finanziell zu fördern, kommt  nicht ganz überraschend: Aktuell verursachen fossile Heizungen im Kanton Zürich rund 40% aller Treibhausgas-Emissionen. Um diese zu reduzieren, hat es sich die Baudirektion zum Ziel gemacht, die rund 120´000 Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch ökologische Heizsysteme zu ersetzen. Dies ist nötig, um der Klimastrategie 2050 des Bundes gerecht zu werden. In einem zweiten Schritt sollen dann auch Einschränkungen oder gar Verbote beim Einbau von fossilen Heizungssystemen folgen, die Fördergelder sind also auch ein Mittel, um Gebäudeeigentümer auf diesen Schritt vorzubereiten.

Die neuen Fördergelder im Überblick

Um die neuen Fördergelder für erneuerbare Heizungen beziehen zu können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. So muss das neue System beispielsweise eine fossil oder elektrisch betriebene Anlage ersetzen, und im Falle einer Wärmepumpe nach dem Wärmepumpen-System-Modul (WSM) zertifiziert sein. Dieses Zertifikat soll gewährleisten, dass die Systemkomponenten optimal aufeinander abgestimmt werden.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können folgende je nach System folgende Beträge beantragt werden:

  • Holzfeuerung 300-500 kWth: 180.-/kWth
  • Holzfeuerung ab 500 kWth: 40'000.- plus 100.-/kWth
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen (Wärme aus Aussenluft): 4'000.- plus 60.-/kWth
  • Wärmepumpen bei Wärme aus Erdreich, Grund- oder Oberflächenwasser bis 500 kWth: 8'000.- plus 180.-/kWth
  • Wärmepumpen bei Wärme aus Erdreich, Grund- oder Oberflächenwasser ab 500 kWth: 48'000.- plus 100.-/kWth
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien oder Abwärme bis 500 kWth: 6'000.- plus 20.-/kWth
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien oder Abwärme ab 500 kWth: 11'000.-  plus 10.-/kWth
Fördergelder für ein EFH - ein Beispiel

Die folgende Liste enthält  die Fördergelder, die bei einem EFH mit 10 kWth in den verschiedenen Fällen beantragt werden könnten:

  • Holzfeuerung: keine Fördergelder
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen (Wärme aus Aussenluft): 4'600.-
  • Wärmepumpen bei Wärme aus Erdreich, Grund- oder Oberflächenwasser 9'800.-
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien oder Abwärme: 6'200.-
Auch Gemeinden unterstützen

Zusätzlich zu den kantonalen Fördergeldern können in vielen Gemeinden zusätzlich kommunale Fördergelder beantragt werden. Diese können teilweise noch einmal einen deutlichen Betrag zur Finanzierung von erneuerbaren Systemen leisten. Die Gemeinde Steinhausen unterstützt beispielsweise den Bau von Wärmepumpen wie folgt:

  • bis 20 kWth mit CHF 3000.-- pauschal
  • grössere Anlagen mit CHF 2000.-- + CHF 50.--/kWth.

Eine gleichzeitige Beantragung von kantonalen und gemeindlichen Fördergeldern ist zulässig, ausser die kommunale Regelung schliesst dies explizit aus.

Eine Kombination vom Wärmepumpe und Photovoltaikanlage lohnt sich gerade in der Gemeinde Steinhausen besonders, denn hier wird der Bau einer PV-Anlage zusätzlich gefödert:

  • Flachkollektoren CHF 1000.-- + CHF 300.--/kWth
  • Vakuumkollektoren CHF 1000.-- + CHF 400.--/kWth
Häufig gestellte Fragen

Wer kann Fördergelder beantragen?
Grundsätzlich jeder Gebäudeeigentümer, welcher seine Öl-/Gas- oder Elektroheizung durch eine ökologische Alternative ersetzen möchte.

Wann muss ein Fördergesuch eingereicht werden?
Zwingend vor Baubeginn. Für Arbeiten, welche vor dem Gesuch ausgeführt wurden, werden keine Gelder ausbezahlt.

Wann kann mit dem Bau gestartet werden?
Sobald das Gesuch eingereicht wurde. Eine rechtsverbindliche Zusage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zusage ist danach jeweils zwei Jahre gültig.

Kann ich bei mehreren Instanzen Fördergelder beantragen?
Das hängt von den jeweiligen Instanzen ab. Eine gleichzeitige Förderung durch Gemeinde und Kanton ist zulässig. Für Anlagen, deren Wirkung jedoch bereits an ein anderes Instrument der CO2-Gesetzgebung angerechnet wird (z. B. myclimate, KliK, Zielvereinbarungen Bund), keine Fördergelder ausbezahlt werden.

Gibt es Mindest- oder Höchstbeträge?
Unter CHF 2000.-- werden keine Gelder ausbezahlt. Einen Höchstbetrag gibt es nicht; ab CHF 300´000.-- werden aber individuelle Fördersätze festgelegt.

Welche Heizsysteme werden gefördert?
Luft/Wasser, Sole/Wasser-, sowie Wasser/Wasser-Wärmepumpen, sowie Holzfeuerung und der Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien oder Abwärme.

Welche Dokumente werden für die Gesuchsstellung benötigt?
Dies ist vom gewählten Heizsystem abhängig. Eine Übersicht findet sich in der Broschüre zum Förderprogramm des Kantons Zürich.

Was gibt es sonst noch zu beachten?
Vermieter, welche Fördergelder beantragen, verpflichten sich zudem zur Weitergabe der durch Förderbeiträge erzielten Reduktion der Liegenschaftskosten.

Weitere Infos finden Sie unter: Broschüre Förderprogramm (PDF)

Haben Sie Interesse oder Fragen? Wir von s3-engineering klären gerne für Sie ab, ob Sie beim Einbau einer Wärmepumpe Anspruch auf Fördermittel haben und übernehmen für Sie die Gesuchstellung. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.