Die neue Kältemittelverordnung und was sie für Ihre Wärmepumpe bedeutet

von Mara Zimmermann am 30. April 2024

In der EU wird ab 2027 der Einsatz von synthetischen Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial schrittweise verboten. Bis anhin wurden diese oft in Wärmepumpen und Kühlgeräten eingesetzt. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen die neue Verordnung in der Schweiz hat.

Die neue Kältemittelverordnung der EU
Im März 2024 ist in der EU eine neue Verordnung in Kraft getreten, welche fluorierte Gase ab 2027 schrittweise verbietet. Fluorierte Gase weisen sehr hohe Treibhauspotenziale (Global Warming Potential GWP) auf. In Klimageräten und Wärmepumpen kommen heute meist solche fluorierte, industriell hergestellte (synthetische) Gase als Kältemittel zum Einsatz. Ab 2027 dürfen in neuen Geräten nur noch Kältemittel mit Treibhauspotential unter 150 GWP eingesetzt werden. Ab 2032 dürfen für Wärmepumpen Einzelgeräte bis 12 kW ausschliesslich natürliche Kältemittel verwendet werden. Für grössere Geräte gilt weiterhin ein Grenzwert mit tiefem Treibhauspotenzial. Für Splitanlagen mit einem Aussen- und einem Innengerät gelten leicht andere Grenzwerte, aber auch dort gibt es zukünftig für Anlagen bis 12 kW ein Verbot für fluorierte Gase.

Welche Verordnung gilt in der Schweiz?
In der Schweiz wird das Verbot übernommen und in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Diese befindet sich zurzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wird allerdings erst ein Verbot für das Inverkehrbringen von Split-Wärmepumpen mit einem GWP über 750 in Kraft treten. Die weiteren Reduktionsschritte werden in einer weiteren Überarbeitung geregelt, welche 2026 oder 2027 erwartet wird.

Was bedeutet das Verbot für bereits installierte Wärmepumpen?
Das Verbot gilt für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen. Bereits installierte Geräte dürfen bis an ihr Lebensende betrieben und repariert werden. Kältemittel dürfen auch nachgefüllt werden, ausser sie überschreiten ein Treibhauspotenzial von 2500 GWP. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da solche Kältemittel schon seit längerem nicht mehr für Wärmepumpen eingesetzt werden.

Worauf Sie beim Kauf einer Wärmepumpe achten sollten
Bis 2027 dürfen grundsätzlich noch alle Kältemittel eingesetzt werden. Die Gerätehersteller reagieren auf die neuen Bestimmungen und entwickeln Lösungen mit alternativen Kältemitteln. Beim Einsatz von Propan sind aufgrund der Brennbarkeit spezifische Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Im Aussenbereich sind diese in der Regel einfach zu erfüllen. Im Innenbereich sind je nach Situation weitere Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. eine Belüftung nötig. Gerne beraten wir Sie spezifisch zu Ihrem Objekt!
Unabhängig vom verwendeten Kältemittel sind Wärmepumpen ökologische Heizungen. Mit dem Ersatz Ihrer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Starten Sie also jetzt mit der Planung des Heizungsersatzes, zum Beispiel mit einer kostenlosen Impulsberatung zur Standortbestimmung.

Weitere Details
Eine detaillierte Zusammenstellung der Kältemittel-Regelungen und weitere Infos finden Sie im FAQ der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie zur optimalen Wahl einer Wärmepumpe. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail an info@omneo.ch oder telefonisch unter 044 244 46 46.